AGB


AGB der travianet GmbH-Reisebüro

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Reisebüro travianet GmbH (im folgenden travianet GmbH-Reisebüro genannt) tritt ausschließlich als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Flüge oder Bahnpassagen), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen, Mietwagen) sowie fremd-veranstalteter Pauschalreisen verschiedener Veranstalter (z.B. Neckermann, DER, Öger usw.) auf. Im Falle einer Buchung kommt der die Reise/Leistung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen/Leistungen erfolgen. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger wird insoweit verwiesen. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann für diese Reise-/Leistungsverträge auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.

 

Für Reisen und touristische Arrangements, bei denen das travianet GmbH-Reisebüro als Eigenveranstalter auftritt (diese werden gesondert als Eigenveranstaltung ausgewiesen), gelten die in den jeweiligen hierfür produzierten Prospekten dargestellten bzw. beigelegten Bedingungen.

 

1. Vertragsabschluss

Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung oder eine sonstige touristische Leistung zu besorgen, kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen. Mit der Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, per Online - Dienste getätigten oder persönlichen Buchung durch das travianet GmbH-Reisebüro kommt zwischen Ihnen und dem travianet GmbH-Reisebüro ein Vermittlungsvertrag zustande. Die Annahme des Buchungsauftrages durch das travianet GmbH-Reisebüro kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen.

 

Die vertragliche Pflicht des travianet GmbH-Reisebüro ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten des travianet GmbH-Reisebüro.

 

2. Haftung des travianet GmbH-Reisebüro als Vermittler

Die Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger dem travianet GmbH - Reisebüro gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung des travianet GmbH - Reisebüro gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.

 

Die Haftung des travianet GmbH-Reisebüros erstreckt sich auf die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers, die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Aushändigung der Reisedokumente, die Weiterleitung von Anzeigen, Willenerklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt. Das travianet GmbH-Reisebüro haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistungen der Reiseveranstalter/Leistungsträger. Das travianet GmbH-Reisebüro haftet nicht für den Postversand von Reiseunterlagen.

 

3. Umbuchung / Stornierung

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise/Leistung zurücktreten, wobei wir darauf hinweisen, dass von den Reiseveranstaltern oder Leistungsträgern Stornogebühren bis zu 100% des Reisepreises erhoben werden (siehe die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger).

 

Storno und Umbuchungen können auch über das travianet GmbH-Reisebüro erfolgen. Der Rücktritt muss schriftlich unter Angabe der Buchungsnummer erfolgen. Wir empfehlen Ihnen jedoch die Stornierung per Einschreibebrief (travianet GmbH, Stadtfeldstr. 16, 94469 Deggendorf). Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet.  

 

Das travianet GmbH -Reisebüro behält sich vor, dem Kunden alle dem travianet GmbH-Reisebüro aufgrund einer Umbuchung/Stornierung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu EUR 25 pro Person in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem travianet GmbH-Reisebüro kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

4. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen

Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Im Rahmen seiner gesetzlichen und vertraglichen Informationspflicht erteilt das travianet GmbH-Reisebüro Ihnen über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen gewissenhaft Auskunft, soweit diese in Deutschland in Erfahrung gebracht werden können (insbesondere anhand des Start Amadeus Systems). Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die Ihnen aus der Nichteinhaltung von Bestimmungen entstehen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, sie sind durch eine schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation des travianet GmbH-Reisebüros bedingt.

 

Soweit vom travianet GmbH-Reisebüro aus den vorhandenen Systemen (Start Amadeus) zu den oben genannten Bestimmungen Auskünfte erteilt werden, gehen wir davon aus, dass der Teilnehmer deutscher Staatsbürger ist, sofern uns eine andere Staatsbürgerschaft vom Teilnehmer nicht mitgeteilt wird.

 

Das travianet GmbH-Reisebüro haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Anmeldende/Reisende das travianet GmbH -Reisebüro mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass das travianet GmbH-Reisebüro die Verzögerung zu vertreten hat.

 

5. Zahlung

Bei allen vom travianet GmbH-Reisebüro vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Wird der Reisepreis bei kurzfristigen Reisen, die ab dem 28. Tag vor Reisebeginn gebucht werden, nicht spätestens bis zu 3 Tage vor Reisebeginn (abweichende Zahlungsfristen können insbesondere bei erst sehr kurz vor Reiseantritt gebuchten Reisen schriftlich vereinbart werden) und bei längerfristig gebuchten Reisen nicht spätestens bis zu 7 Tage vor Reiseantritt vollständig gezahlt (Zahlungseingang bei travianet), ist das travianet-Reisebüro berechtigt, ohne vorangehende Mahnung den Reisevertrag zu stornieren und die vom Reiseveranstalter/Anbieter gemäß dessen AGB erhobenen Stornokosten bei Ihnen geltend zu machen, es sei denn, es läge bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

 

Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben.

 

Bei Linienflugtickets ist die Zahlungsfrist Grundlage für die Ticketausstellung. Bei Terminen die bei der Buchung über 21 Tage in der Zukunft liegen ist die Zahlungsfrist von der Airline abhängig. Bei Abflugterminen innerhalb der nächsten 21 Tage muss die Zahlung am gleichen Tag bzw. nach 17.00 Uhr am darauf folgenden Tag bis 12.00 Uhr als bankbestätigte Überweisung zur Ticketausstellung oder als Bar-Zahlung bei einer unserer Agenturstellen vorliegen.

 

Zahlung mit Kreditkarten können nur in Einzelfällen - nach Rücksprache mit der Airline - bei IATA-Tickets akzeptiert werden. Auf Wunsch erfolgt die Versendung der Tickets durch UPS bzw. Einschreiben. Es werden die zusätzlichen Gebühren in Rechnung gestellt.

 

Die Kosten hierfür belaufen sich auf:

Einschreiben 7,- Euro,

Express ohne Versicherung 10,- €

Express mit Versicherung 15,- €

 

 

Bitte beachten Sie, dass bei einer Linienflugbuchung zweimal von ihrer Kreditkarte abgebucht wird, einmal die Kosten des Fluges der gewählten Airline und einmal die Bearbeitungsgebühren des Reisebüros. Die Bearbeitungsgebühr wird von unserem Kooperationspartner CONSO.DE / A.T.O Airline Ticketfabrik Online GmbH, Hendrik Witte Str. 6, 45128 Essen, belastet.

 

Bei Chartertickets gelten die normalen Zahlungsbedingungen der jeweiligen Veranstalter.

 

6. Haftungsbeschränkung

Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das travianet GmbH -Reisebüro nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet das travianet GmbH-Reisebüro nur, sofern es für seine Vermittlungstätigkeit vom Anmeldenden eine Gebühr erhebt und eine Kardinalpflicht des Vermittlungsvertrages verletzt; in diesem Fall ist die Haftung auf den Reisepreis beschränkt. 

 

Für Personenschäden gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht.

 

7. Unwirksamkeit einer Reisebedingung

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.

 

8. Gerichtsstand

Soweit rechtlich zulässig gilt Deggendorf als vereinbarter Gerichtsstand. Im übrigen bleibt es bei dem gesetzlichen Gerichtsstand.

 

TOURPARTNER® ist eine Marke der

 

BULGARIA BUSINESS- T.A. EOOD

Dr. Zl. Petkov 63

BG-9600 Baltschik

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:

Geschäftsführer: Herr Joachim Eisele

Ust-ID-Nr.: BG 124 074 775

Handelsregister-Nr.: 1237/1995

Registergericht: Kreisgericht Dobritsch

 

 

Leistungsträger im touristischen Bereich:

travianet GmbH

Geschäftsführer: Bernd Kienle

Stadtfeldstr. 16

D-94469 Deggendorf

 

Ust-ID-Nr.: DE 246 652 677

Handelsregister-Nr.: 2873

Registergericht: Amtsgericht Deggendorf

 

Tel: +49 (0) 7124 / 36 89 999

Fax: +49 (0) 7124 / 36 89 998

 

E-Mail: info@fluege-reisen.com

 

Buchung

Lastminute-Pauschal-Charterflüge-Hotel: Nach Ihrer Onlinebuchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Sollten von unserer Seite noch Fragen offen sein (z.B. Zahlungsmodalitäten) werden Sie nochmals angerufen. Andersfalls ist Ihre Buchung so verbindlich abgeschlossen, wie in Ihrer Buchungsbestätigung beschrieben.

 

Linienflüge: Nach Ihrer Onlinebuchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung per E-Mail und die Tickets werden so ausgestellt, wie Sie es in der Buchung angegeben haben. Sollten von unserer Seite noch Fragen offen sein (z.B. Zahlungsmodalitäten, falls Sie nicht mit Kreditkarte zahlen) werden Sie nochmals angerufen.

 

Je nach Veranstalter leisten Sie dann eine Anzahlung auf das angegebene Konto. Überwiegend zahlen Sie direkt an den Veranstalter (Direktinkasso). Zwischen 2-3 Wochen vor Reiseantritt leisten Sie den Restbetrag auf das vom Veranstalter angegebene Konto. Bei kurzfristigen Buchungen erfolgt die Zahlung ohne Anzahlung. Bitte beachten Sie, dass getätigte Buchungen den Stornobedingungen der jeweiligen Veranstalter unterliegen.

 

Unser Service

Soweit möglich können Sie alle Angebote online buchen. Für spezielle Angebote, die nicht über Online-Datenbanken buchbar sind, haben wir Angebotsformulare eingerichtet. Wenn Sie diese ausfüllen und an uns senden, setzten wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

 

Wenn Sie telefonische Beratung wünschen, nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice. Diesen können Sie mittels Formular anfordern, wir rufen Sie sofort zurück, besprechen mit Ihnen die Anfragen bzw. Angebote und buchen Sie beim jeweiligen Veranstalter ein.

 

Reservierungen: Gerne können wir Ihnen auch eine Reise unverbindlich bis zu drei Tagen reservieren, nutzen Sie das Rückrufformular.

 

Leistungsübersicht

Pauschalreisen (alle namhaften Veranstalter)

Flugtickets Charter und Linie (alle namhaften Airlines)

Städtereisen Hotelbuchungen (alle großen Hotels weltweit)

Ferienwohnungen, Fincas usw. Autovermietung (Sixt, Holiday-Autos, Avis, Hertz, Dollar u.a.)

Geschäftsreisen

Hotels zur Selbstanreise

Kreuzfahrten

Reiseversicherung

Veranstaltungstickets

Individualreisen und Studienreisen

Gruppen- und Klassenreisen, Jugendreisen

 

Wir erstellen Ihnen gerne einen kostenlosen Reisepreis- und Leistungsvergleich aus rund 140 Flugpauschalveranstalter und den wichtigsten Individual-Veranstaltern. Nutzen Sie dazu unseren Rückrufservice.

 

Haftungsausschluss

Wir haften nicht für:

 

  • Unmittelbare Schäden, die aus einem nicht ordnungsgemäßen Betrieb, insbesondere aus einer fehlerhaft übermittelten oder verspäteten Auftragsbearbeitung durch die Veranstalter entstehen, es sei denn, oben genannte Firma hat diesen Schaden grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht
  • Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden
  • Fehlerhafte Daten in der Datenbank
  • Mittelbare Schäden jeder Art oder entgangenen Gewinn
  • Leistungsträger ist die von Ihnen bei der Reservierung ausgewählte Gesellschaft bzw. Reiseveranstalter

Der jeweilige Anbieter übernimmt die Einstellung der Daten in die Datenbank sowie deren laufende Pflege.

 

Datenschutzerklärung gem. § 4 TDDSG

Der Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten liegt uns besonders am Herzen. Mit dieser Datenschutzerklärung möchten wir, das Online-Reisebüro travianet GmbH, erklären wie wir die Vertraulichkeit persönlicher Informationen, die uns von Reisekunden zu Verfügung gestellt werden, sicherstellen.

 

Die von uns ergriffenen Maßnahmen zum Datenschutz stehen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen. Zum Schutze personenbezogener Daten gegen zufällige oder gar vorsätzlichen Zugriff, Zerstörung, Verlust oder Manipulation durch unbefugte Dritte haben wir spezielle technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen.

 

Abfrage personenbezogener Daten

Um die Identität eines buchenden Reisekunden feststellen zu können, benötigen wir für eine Reisebuchung bzw. die Ausarbeitung eines Angebotes eine Reihe personenbezogener Daten. Hierzu zählen im Einzelnen Name, Vorname, Adressen und Telefonnummer. Je nach gewünschter Zahlungsart werden auch Bankverbindung oder Kreditkartennummer abgefragt. Bei manchen Reisen ist die Angabe des Geburtstags notwendig. Des Weiteren nutzen wir personenbezogene Daten für die eigene interne Buchhaltung, zur Kundenbindung und für eigene Marketingaktionen.

 

Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte

Als Reisevermittler müssen wir alle zur Vertragserfüllung notwendigen Daten an den jeweiligen Reiseveranstalter/Vertragspartner (Hotels, Fluggesellschaften, Mietwagenunternehmen, Versicherungen oder Reedereien) weitergeben. Mit diesen sind zusätzlich zum den gesetzlichen Bestimmungen besondere Vorgaben zum Datenschutz vereinbart. Eine Weitergabe persönlicher Daten an staatliche Einrichtungen oder Behörden erfolgt nur dann, wenn wir hierzu rechtlich verpflichtet sind. Wichtig für Reisende in die USA: Aufgrund der gesetzlichen Maßnahmen zur Terrorabwehr sind Fluggesellschaften verpflichtet, die Daten der Passagiere noch vor der Einreise an die US-Behörden weiterzuleiten, da ansonsten die Einreise in die USA verweigert wird.

 

Erhebung nicht-personenbezogener Daten

Bei jedem Zugriff auf Internetangebote werden zu statistischen Zwecken Informationen zum Besucherverhalten (Klickverhalten / Uhrzeit, Datum und Dauer des Besuchs etc.), zum Browsertyp, zum verwendeten Betriebssystem, zu der zuvor besuchten Webseite und zur IP-Adresse gespeichert. Diese Daten sind jedoch nicht personenbezogen und dienen ausschließlich der Verbesserung der Inhalte auf den Internetseiten.

 

Verwendung von Cookies

Auf unseren Internetseiten werden auch Cookies eingesetzt. Cookies sind kleine Dateien, die Informationen zu bestimmten Konfigurationen enthalten. Um die Nutzbarkeit einer Internetseite zu verbessern, wird mit Hilfe von Cookies die Häufigkeit von Besuchen einer Internetseite und die Zahl der Besucher ermittelt. Cookies enthalten keine Viren oder richten Schaden auf einem Rechner an. Diese Cookies enthalten Informationen wie z. B. eine Benutzerkennung, mit der eine Zuordnung zu Kundendaten möglich ist. Dadurch merkt sich eine Internetseite bei einem erneuten Aufruf die Kundendaten, so dass sich der Besucher nicht mit allen Daten neu anmelden muss. Selbstverständlich ist eine Nutzung unserer Inhalte auch ohne die Speicherung von Cookies möglich. Diese lässt sich in den meisten Internetbrowsern abschalten bzw. so einstellen, dass die Annahme jedes Cookies manuell bestätigt werden muss.

 

Auskunftsrecht

Wir sind verpflichtet, auf Antrag einzelnen Personen kostenlos Auskunft über die Verwendung personenbezogener Daten zu erteilen. Des Weiteren sind wir zur Berichtigung, Löschung oder Sperrung falscher Daten verpflichtet. Einer kompletten Löschung von Daten können gesetzliche Vorgaben im Hinblick auf buchhalterische Erfordernisse entgegenstehen.

 

Links zu anderen Internetseiten

Unsere Internetseiten enthalten zum Teil Links zu anderen Seiten. Wir sind weder für den Umgang mit vertraulichen Daten noch für den Inhalt dieser Seiten verantwortlich. Wir empfehlen daher dringend, die Datenschutzerklärungen dieser Seiten aufmerksam zu lesen, da diese von unserer Datenschutzerklärung abweichen können.

 

Änderungen der Datenschutzerklärung

Unter Umständen kann es in unregelmäßigen Abständen notwendig sein, die Datenschutzerklärung einer Revision zu unterziehen. Wir behalten uns das Recht vor, die Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils geänderte Version der Datenschutzerklärung wird dann auf unserer Website veröffentlicht. Bei Fragen und Hinweisen zu dieser Datenschutzerklärung steht unser Datenschutzbeauftragter gern unter der E-Mail-Adresse info@travianet.de zur Verfügung.

 

travianet GmbH

Stadtfeldstraße 16

94469 Deggendorf

 

Tel: +49 (0) 7124 / 36 89 999

Fax: +49 (0) 7124 / 36 89 998

www.travianet.de

 

Sitz der Gesellschaft: 94469 Deggendorf, Deutschland Geschäftsführer: Bernd Kienle

Amtsgericht Deggendorf HRB 28 73

Ust.-ID-Nr.: DE 246 652 677

 

Datenschutzbeauftragter

Marco Paulus

 

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Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGB) der Condor Flugdienst GmbH

Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen/AGB

 

Allgemeiner Teil

Geschäftsbedingungen

Beförderungsbedingungen

I. Allgemeiner Teil

1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen sind diejenigen, auf welche im Flugschein Bezug genommen wird. Sie sind vorbehaltlich der Bestimmung in Ziffer 2. nur auf solche Beförderungen anwendbar, für die unser Airline Code (DE) in der Carrier-Spalte des Flugscheins, bzw. in Ihrer NOTIX-Buchungsbestätigung eingetragen ist.

2. Beförderungen aufgrund einer Chartervereinbarung unterliegen diesen Beförderungsbedingungen nur, soweit dies in den Charterbestimmungen oder im Flugschein vorgesehen ist.

3. Sie bestätigen mit Ihrer Buchung, volljährig bzw. durch einen Erziehungsberechtigten zu dieser Buchung berechtigt zu sein.

4. Wir haben mit anderen Fluggesellschaften Abkommen getroffen (u.a. sog. Code Share Abkommen), aufgrund derer Condor (DE) als Luftfrachtführer in der Carrier-Spalte des Flugscheins eingetragen ist, obwohl die Beförderung durch eine andere Fluggesellschaft durchgeführt werden kann. Ist in diesen Fällen Condor (DE) als Luftfrachtführer eingetragen, so unterliegt die Beförderung diesen Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen und wir werden Sie bei der Reservierung bzw. so bald als möglich informieren, welche Fluggesellschaft die Beförderung tatsächlich durchführt.

5. Sollten wir gezwungen sein, Ihre Beförderung durch eine andere Fluggesellschaft durchführen zu lassen, so werden Sie so bald wie möglich darüber informiert.

6. Sie erkennen an, uns Ihre persönlichen Daten zu folgenden Zwecken zur Verfügung gestellt zu haben: Vornahme von Flugbuchungen, Erwerb von Zusatzleistungen, Entwicklung und Angebot von Dienstleistungen, Durchführung von Einreiseformalitäten sowie die Übermittlung solcher Daten an die zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Durchführung Ihrer Reise. Sie ermächtigen uns, diese Daten ausschließlich zu diesen Zwecken an unsere eigenen Büros, unsere bevollmächtigten Agenten, in- und ausländische Behörden, andere Fluggesellschaften oder sonstige Erbringer vorgenannter Dienstleistungen weiterzugeben. Im Rahmen der Kundenbetreuung bei der Durchführung und Abwicklung des Beförderungsvertrages bedienen wir uns auch der Hilfe der TC Touristik GmbH, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel. Deren Mitarbeiter unterliegen selbstverständlich den gleichen strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wie unsere eigenen. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Informationen zum Datenschutz.

7. Die Bezahlung des Gesamtreisepreises kann bei telefonischen Buchungen oder Buchungen über unsere Internetseite per Kreditkarte (Eurocard/Mastercard, VISA, American Express) oder im Lastschriftverfahren erfolgen. Dabei wird sofort der gesamte Reisepreis belastet und die Reiseunterlagen werden versendet. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird Condor eine Gebühr pro Buchung erheben. Das Lastschriftverfahren ist nur für Kunden eines in Deutschland ansässigen Kreditinstituts bei Buchungen bis spätestens 1 Tag vor Abflug möglich (der Buchende muss identisch mit dem Kontoinhaber sein). Sollte die Lastschrift von Ihrer Bank aufgrund eines Formfehlers (z.B. falsche Kontonummer) oder mangels Deckung nicht ausgeführt werden, ist Condor nach erfolgloser Inverzug- und Zahlungsfristsetzung zur Stornierung der Buchung zu den vereinbarten Stornogebühren gemäß den Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen berechtigt. Auf eine Fristsetzung kann verzichtet werden, wenn der Abflug unmittelbar bevorsteht und daher eine Fristsetzung vor Abflug nicht mehr durchführbar ist. In diesem Fall kann Condor die Buchung stornieren und die Beförderung verweigern. Darüber hinaus behalten wir uns im Falle einer nicht ausgeführten Lastschrift ein Bearbeitungsentgelt vor.

8. Reiseversicherungen

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche bei Buchung der Reise abzuschließen. Im Versicherungsfall ist eine umgehende, schriftliche Schadensmeldung an den Versicherungspartner ELVIA-Versicherungsgesellschaft AG, 81536 München erforderlich. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht betraut.

9. Sitzplatzreservierung

9.1. Sitzplätze können bis 2 Werktage (48 Stunden) vor Abflug gebucht werden. Die Bearbeitung der Sitzplatzreservierung ist kostenpflichtig. Der Service ist nur auf Condor Flügen mit Condor Airline Code (DE) und Condor Flugzeug möglich. Die aktuellen Kosten und Bedingungen teilen wir Ihnen gerne vor Ihrer Buchung mit bzw. finden Sie unter www.condor.com.

9.2. Die Reservierung von "XL-Seats" (Reihen an den Notausgängen) kann ebenfalls gemäß Ziffer 9.1. vorab vorgenommen werden. Der Service ist nur auf Condor Flügen mit Condor Airline Code (DE) und Condor Flugzeug möglich. Aus rechtlichen Gründen können diese Sitze jedoch von Kindern unter 12 Jahren und deren Begleitpersonen, Passagieren mit Tieren in der Kabine, werdenden Müttern bzw. Personen, die eingeschränkt beweglich sind oder die aus sonstigen sachlichen Gründen den Sicherheitserfordernissen dieser Plätze nicht entsprechen, nicht besetzt werden. Darüber hinaus müssen Sie bereit sein, dem Bordpersonal im Notfall behilflich zu sein. Dies setzt voraus, dass Sie den Anweisungen der Crew in deutscher oder englischer Sprache Folge leisten können. Wir behalten uns vor, Sie auf andere Plätze einzuchecken bzw. umzusetzen, falls die gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen dies notwendig machen sollten. Eine Rückerstattung des Reservierungsentgelts ist in einem solchen Fall nicht möglich.

II. Geschäftsbedingungen

1. Nichtantritt, Umbuchung, Ersatzperson

 

1.1. Unter den in Ziffer 1.2. und 1.3. geregelten Bedingungen können Sie uns jederzeit vor Reisebeginn mitteilen, dass Sie die Flugreise nicht antreten werden. Der Nichtantritt der Flugreise muss unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer uns gegenüber erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Nichtantritt der Reise schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Zeitpunkt der Mitteilung des Nichtantritts ist der Eingang der Erklärung bei uns, bzw. unseren Vertriebspartnern. Bitte beachten Sie hierzu die Geschäftszeiten.

 

1.2. Treten Sie den Flug nicht an (auch kurzfristig z.B. wegen verpasster Anschlüsse), bleibt unser Vergütungsanspruch grundsätzlich bestehen. Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche gewöhnliche anderweitige Verwendungen der Leistungen werden von uns berücksichtigt. Die in der Regel anfallenden Nichtantrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Nichtantritts zu der von Ihnen gebuchten Reise je gebuchten Teilnehmer und Strecke fordern müssen, ergeben sich aus den nachfolgenden Tabellen. Die Pauschalbeträge werden auf volle Euro gerundet. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Verluste entstanden sind. Grundlage der Berechnung der prozentualen Stornokosten ist der Flugpreis (ohne Zuschläge und Sonderleistungen). Die Condor Service Charge kann nicht erstattet werden.

 

Nichtantritt

 

Gültig für die Wintersaison 2007/2008, Sommersaison 2008 und Wintersaison 2008/2009

  • Basis-Tarif mit Flex Relax (Flex-Tarif)
    30,00 € pro Person und Strecke für Kurz- und Mittelstrecken
    (bis ca. 5 Std. Flugzeit); Kinder unter 2 Jahren kostenfrei.
    60,00 € pro Person und Strecke für Langstrecken
    (ab ca. 5 Std. Flugzeit); Kinder unter 2 Jahren kostenfrei.
    Darüber hinaus 25 % vom Flugpreis und vom Preis des Flex Relax ab 28 Tagen bis 24 Stunden vor Abflug sowie im Falle einer Stornierung nach vorheriger Umbuchung ab 28 Tage vor Abflug.
    Ab 24 Stunden vor Abflug oder danach ist keine Erstattung möglich.
  • Basis-Tarif ohne Flex Relax
    Es ist keinerlei Stornierung und Erstattung möglich. 
  • Aktions-Tarif (aktionsabhängige Angebote)
    Es ist keinerlei Stornierung und Erstattung möglich.

1.3. Bei Nichtantritt sind bereits ausgehändigte Flugscheine zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis der Reise berechnen müssen.

1.4. Werden nach Buchung der Reise vor Reiseantritt bei noch freien Sitzplatzkapazitäten in der selben oder einer höheren Tarifklasse auf Wunsch des Reiseteilnehmers Änderungen z. B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Beförderungsklasse oder der Abflughäfen vorgenommen oder wird der Name des Reiseteilnehmers geändert, erheben wir nachfolgende Umbuchungspauschalen je angemeldetem Teilnehmer und Strecke. Grundlage der Berechnung sind der Reisepreis und die Tarifbedingungen; die Gebühren werden auf volle Euro gerundet. Umbuchungen sind nur innerhalb der gleichen Saison (Sommer-/Wintersaison) und des gleichen Streckentyps (Kurz-, Mittel- oder Langstrecke) möglich.

Umbuchungen von ursprünglich gebuchten höher tarifierten Abflügen in niedriger tarifierte Abflüge sind nur unter Beibehaltung des ursprünglichen Reisepreises möglich. Bei Umbuchungen in höher tarifierte Abflüge ist der Differenzbetrag zu zahlen. Zusätzlich berechnen wir je Teilnehmer die folgenden Umbuchungspauschalen:

Umbuchungspauschalen

Gültig für die Wintersaison 2007/2008, Sommersaison 2008 und Wintersaison 2008/2009

  • Basis-Tarif mit Flex Relax (Flex-Tarif)
    Bis zu drei Umbuchungen kostenfrei bis 24 Stunden vor Abflug.
    Ab der vierten Umbuchung gelten die Umbuchungspauschalen des Basis-Tarifs ohne Flex Relax.
    Ab 24 Stunden vor Abflug oder danach ist keine Umbuchung möglich. 
  • Basis-Tarif ohne Flex Relax
    30,00 € pro Person und Strecke bis 24 Stunden vor Abflug für Kurz- und Mittelstrecken
    (bis ca. 5 Std. Flugzeit); Kinder unter 2 Jahren kostenfrei.
    60,00 € pro Person und Strecke bis 24 Stunden vor Abflug für Langstrecken
    (ab ca. 5 Std. Flugzeit), Kinder unter 2 Jahren kostenfrei.
    Ab 24 Stunden vor Abflug oder danach ist keine Umbuchung möglich. 
  • Aktions-Tarif (aktionsabhängige Angebote)
    Es ist keinerlei Umbuchung möglich.

1.5. Für Buchungen zum Basis-Tarif mit Flex Relax (Flex-Tarif) und zum Basis-Tarif ist eine Änderung des ursprünglich gebuchten Rückfluges nach bereits erfolgtem Reiseantritt (Umbuchung im Ausland) vorbehaltlich behördlicher Genehmigung bis 24 Stunden vor dem ursprünglich gebuchten Rückflug bei frei verfügbaren Plätzen in der selben oder einer höheren Tarifklasse vor Ort möglich. Es fallen die unter 1.4 aufgeführten Umbuchungspauschalen und etwaige Tarifdifferenzen an.

1.6. Die Stornierung von Bahntickets (Rail & Fly) ist bis zu einem Tag vor dem Abreisetag kostenfrei möglich, danach ist keine Stornierung möglich. Für die Stornierung der Sonderservices gelten folgende Regelungen:  Premium- und Sondermenüs, Tiertransporte, Frei- und Sportgepäck-Pakete sind bis 48 Stunden bzw. 2 Werktage vor Abflug kostenfrei stornierbar. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Die Stornierung eines Parkplatzes (Park & Fly) ist bis 48 Stunden bzw. 2 Werktage vor Abflug möglich. Eine Stornierung nach diesem Zeitpunkt sowie eine Erstattung eines kürzer genutzten Parkplatzes ist ausgeschlossen.

1.7. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, fallen die unter 1.4. aufgeführten Umbuchungspauschalen und etwaige Tarifdifferenzen an. Die Flugscheine werden bei Online-Buchung mit Online-Kreditkartenzahlung oder bei Zahlung per Lastschriftverfahren sofort ausgestellt. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner. Wir können dem Wechsel in der Person des Fluggastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf den Flug nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Die Benennung einer Ersatzperson ist bis 24 Stunden vor Reisebeginn nur für alle Flugstrecken einer Buchung einheitlich möglich. Eine nachträgliche Änderung von Bank- oder Kreditkartendaten ist im Zusammenhang mit einer Namensänderung nicht möglich.

1.8. Verlust der Flugscheine. Bei Verlust der Flugscheine berechnen wir für die Ausstellung neuer Unterlagen eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € pro Flugschein. Für bereits veranlasste Flugscheinhinterlegungen, die am gleichen Tag wieder storniert werden, sind wir berechtigt, 50,00 € pro Flugschein zu berechnen.

2. Erhöhung von Kosten. Alle Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben, die durch Regierungs-, Kommunal- oder andere Behörden oder vom Flughafenunternehmen in Bezug auf Fluggäste oder für deren Inanspruchnahme von Dienstleistungen erhoben werden, sind zusätzlich zu den Flugpreisen von Ihnen zu bezahlen, sofern sie gesondert ausgewiesen werden. Bei Kauf des Flugscheins werden Sie in diesem Fall über solche, nicht im Flugpreis enthaltene Steuern, Gebühren und Zuschläge informiert. Diese werden in der Regel zusätzlich im Flugschein ausgewiesen. Nach Flugscheinausstellung erhobene Steuern, Gebühren und Zuschläge bzw. deren Erhöhungen sind von Ihnen nachzuzahlen.

III. Beförderungsbedingungen

1. Fluggastannahme und Einsteigen

 

1.1. Die Meldezeiten sind an den verschiedenen Flughäfen unterschiedlich, und wir empfehlen Ihnen, sich über diese Meldezeiten zu informieren. Um eine reibungslose Abfertigung zu ermöglichen, sollten Sie sich bis 2 Stunden (USA/Kanada 3 Stunden) vor dem Abflug am Check-in einfinden. Ein späteres Erscheinen kann die Verweigerung der Beförderung nach sich ziehen. Für eventuell durch diese Verweigerung entstehende Schäden und Aufwendungen übernehmen wir keine Haftung.

 

1.2. Des Weiteren sollten Sie sich bis spätestens zu dem bei der Abfertigung angegebenen Zeitpunkt am Gate des von Ihnen gebuchten und bereits eingecheckten Fluges eingefunden haben, da wir ansonsten berechtigt sind Ihre Buchung zu streichen, so dass eine Beförderung mit dem gebuchten Flug nicht mehr möglich ist. Für eventuell dadurch entstehende Schäden und Aufwendungen übernehmen wir keine Haftung.

 

2. Beschränkung und Ablehnung der Beförderung

 

2.1. Wir können Ihre Beförderung oder Weiterbeförderung verweigern, wenn wir Sie im Rahmen unseres pflichtgemäßen Ermessens vor der Buchung schriftlich davon in Kenntnis gesetzt haben, dass wir Sie vom Zeitpunkt der schriftlichen Benachrichtigung an nicht mehr auf unseren Flügen befördern werden. Dies kann der Fall sein, wenn Sie auf einem früheren Flug gegen die unten genannten Verhaltensregeln verstoßen haben und Ihre Beförderung deshalb unzumutbar ist. Wir dürfen ferner Ihre Beförderung oder Weiterbeförderung ohne vorherige schriftliche Benachrichtigung verweigern oder Ihre Platzbuchung streichen, wenn

  • diese Maßnahme aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung oder zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die Vorschriften eines Staates notwendig ist, von dem aus abgeflogen wird oder der angeflogen oder überflogen wird; oder
  • Ihre Beförderung die Sicherheit, die Gesundheit oder in nicht unerheblichem Maße das Wohlbefinden anderer Fluggäste beeinträchtigen kann; oder
  • Ihr Verhalten, Ihr Zustand oder Ihre geistige oder körperliche Verfassung einschließlich der Auswirkungen von Alkoholgenuss oder Drogengebrauch derart ist, dass Sie sich selbst, andere Fluggäste oder Besatzungsmitglieder einer Gefahr aussetzen; oder
  • Sie sich auf einem früheren Flug in nicht unerheblichem Maße regelwidrig verhalten haben und Grund zu der Annahme besteht, dass sich solches Verhalten wiederholen kann; oder
  • Sie die Vornahme einer Sicherheitsprüfung verweigert haben; oder
  • Sie den anwendbaren Flugpreis, Steuern, Gebühren oder Zuschläge nicht bezahlt haben; oder
  • Sie nicht im Besitz gültiger Reisedokumente sind, in ein Land einreisen wollen, für das Sie nur zum Transit berechtigt sind oder für das Sie keine gültigen Einreisepapiere besitzen, Ihre Reisedokumente während des Fluges vernichten oder deren Übergabe an die Besatzung gegen Quittung trotz Aufforderung ablehnen.

2.2. Die Beförderung von behinderten Personen, kranken Personen oder anderen, die besondere Betreuung benötigen, muss rechtzeitig, spätestens jedoch bis 2 Werktage (mind. 48 Stunden) vor dem jeweiligen Flug angemeldet werden.

2.3. Auf Grund von Sicherheitsmaßnahmen können wir schwangere Frauen während der letzten 4 Wochen vor Niederkunft nicht mehr befördern. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie in Ihrer Reiseplanung berücksichtigen, dass eine Luftbeförderung ab der 36. Schwangerschaftswoche ein erhebliches Risiko für Sie und Ihr Kind bedeutet.

3. Gepäck

3.1. Sie können in bestimmtem Umfang Gepäckstücke als Freigepäck, zuzüglich 6 kg Handgepäck mit den Maßen 55 x 40 x 20 cm, mitführen. Boden- und Bordpersonal sind aus Sicherheitsgründen dazu verpflichtet, nicht zulässige Gepäckstücke mit dem übrigen Gepäck im Laderaum zu verstauen. Am Check-in werden stichprobenartig Kontrollen durchgeführt. Spitze und scharfe Gegenstände (z. B. Messer, Scheren, Maniküre-Sets o. Ä.) dürfen nicht im Handgepäck, sondern nur im aufzugebenden Gepäck befördert werden. Condor übernimmt für Gegenstände, die an den Sicherheitskontrollen der Flughäfen zurückgewiesen werden, weder eine Haftung noch eine Aufbewahrungspflicht. Für Flüge von/nach/via USA gelten besondere Auflagen. Bitte beachten Sie die aktuellen Sicherheitsbestimmungen. Die Freigepäckgrenzen ergeben sich aus dem Flugschein bzw. unseren Informationen.

3.2. Die Beförderung von Gepäck über die Freigepäckgrenze hinaus sowie die Beförderung von Sondergepäck ist zuschlagpflichtig.

3.3. Bei Nutzung von Zu- und Abbringer-Flügen anderer Fluggesellschaften zum Condor Flug gelten für die gesamte Zu- bzw. Abbringer-Strecke die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der ausführenden Fluggesellschaft. Haben Sie also auf einer Condor Strecke Sonderleistungen reserviert, dann gelten diese nur auf der von Condor ausgeführten Strecke. Gleiches gilt für Vergünstigungen bzw. Vorteile aufgrund Buchungen in der Comfort Class (beispielsweise höhere Freigepäckgrenzen, Sitzplatzabstand, etc.) oder der Premium Economy Class.

3.4. Wir haben Anzahl, Höchstgewicht und maximale Dimensionen für Ihr Handgepäck festgelegt. In jedem Fall muss Handgepäck unter Ihren Vordersitz oder in die Gepäckfächer passen. Wenn Ihr Handgepäck diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder den Sicherheitsanforderungen nicht entspricht, so muss es als aufgegebenes Gepäck befördert werden. Gegenstände die dann nicht für den Transport im Frachtraum geeignet sind (z. B. empfindliche Musikinstrumente) werden zur Beförderung in der Kabine nur dann entgegengenommen, wenn sie uns im Voraus angekündigt und von uns zur Beförderung angenommen worden sind. Die Beförderung dieses Sondergepäcks ist zuschlagpflichtig.

Wird mit Ihrem Handgepäck das für Ihren Flug festgelegte Höchstgewicht für Handgepäck bzw. das Gesamtgewicht für Ihr Reisegepäck überschritten, so sind wir berechtigt einen Zuschlag für Übergepäck zu verlangen. Für den Fall, dass Sie Gepäck am Check-in oder am Gate zurücklassen, übernehmen wir keinerlei Haftung für dieses Gepäck. Sollten durch das von Ihnen zurückgelassene Gepäck Kosten entstehen, sind diese Kosten von Ihnen zu tragen.

3.5. Die Beförderung von Sportgeräten ist nur in dafür geeigneter Transportverpackung bzw. Transportbehältnissen möglich. Das Sportgerät muss separat, d.h. getrennt vom Reisegepäck, verpackt und aufgegeben werden. Andernfalls wird das komplette Gepäck zur anwendbaren Übergepäckrate berechnet, die ggf. über der Pauschalrate für das Sportgerät liegt. Die Mitarbeiter am Check-in behalten sich vor, das verpackte Sportgerät stichprobenartig zu überprüfen und den Transport bei nicht Einhaltung der Vorschriften ggf. abzulehnen. Für die Beförderung von Kanus und Kajaks benötigen wir eine Regressverzichtserklärung. Bitte beachten Sie, dass die meisten Sportgeräte anmeldepflichtig sind. Eine Anmeldung ist nur bis 48 Stunden bzw. 2 Werktage vor dem Abflug möglich. Die aktuellen Kosten und Bedingungen teilen wir Ihnen gerne vor Ihrer Buchung mit bzw. finden Sie unter www.condor.com.

3.6. In Ihrem Gepäck dürfen nicht enthalten sein:

Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug oder Personen oder Gegenstände an Bord des Flugzeugs zu gefährden, so wie sie in den Gefahrgutregeln der ICAO und der IATA aufgeführt sind, die bei uns oder unseren bevollmächtigten Agenten erhältlich sind.

3.6.1. Zu ihnen zählen insbesondere Explosivstoffe, Munition, Feuerwerke und Leuchtraketen, Gase, entzündliche, nicht entzündliche, tiefgekühlte und giftige, wie z. B. Camping-Gas und Aerosol, entflammbare flüssige Stoffe, wie z. B. Feuerzeugfüllung, Farben und Verdünner, entflammbare feste Stoffe (wie STREICHHÖLZER) und andere leicht entflammbare Materialien (hierzu zählen z. B. auch Feuerzeuge), Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen, Stoffe, welche in Berührung mit Wasser brennbare Gase entwickeln, oxydierende Stoffe, wie Bleichpulver und Peroxyde, giftige (toxische) Stoffe und Krankheitserreger sowie radioaktive Materialien. Des weiteren ätzende Materialien, wie Quecksilber, das in Thermometern enthalten sein kann, Säuren, Alkali und Batterien, nass, gefüllt mit Batterieflüssigkeit, magnetisierende Stoffe und ferner flüssige Stoffe jeder Art sowie verschiedene gefährliche Güter, welche in den IATA-Gefahrengut-Vorschriften aufgeführt sind.

3.6.2. Gegenstände, deren Beförderung nach den Vorschriften des Staates, von dem aus geflogen, der angeflogen oder überflogen wird, verboten ist;

3.6.3. Gegenstände, die gefährlich oder unsicher oder wegen ihres Gewichts, ihrer Größe oder Art sowie aufgrund ihrer Verderblichkeit, Zerbrechlichkeit oder ihrer besonderen Empfindlichkeit zur Beförderung ungeeignet sind; nähere Erläuterungen für den konkreten Einzelfall können bei uns oder unseren bevollmächtigten Agenten in Erfahrung gebracht werden;

3.7. Führen Sie an Ihrer Person oder in Ihrem Gepäck: Waffen jeder Art, insbesondere

(a) Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen sowie Sprühgeräte, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken verwendet werden, (b) Munition und explosionsgefährliche Stoffe, (c) Gegenstände, die ihrer äußeren Form oder ihrer Kennzeichnung nach den Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen erwecken, mit sich, so haben Sie uns dies vor Reiseantritt anzuzeigen. Die Beförderung derartiger Gegenstände ist nur zulässig, wenn sie entsprechend den Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter als Fracht oder aufgegebenes Gepäck befördert werden. Satz 2 gilt nicht für Polizeibeamte, die in Erfüllung ihrer Dienstpflicht zum Waffentragen verpflichtet sind. Sie haben ihre Waffe während des Fluges dem verantwortlichen Flugzeugkommandanten auszuhändigen.

3.8. Waffen jeder Art, insbesondere Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen sowie Sprühgeräte und Sportwaffen können als Gepäck nach unserem Ermessen zugelassen werden.

Sie müssen entladen und mit einer abgeschlossenen Sicherheitssperre versehen sein. Die Beförderung von Munition unterliegt den unter 3.6.1. genannten Bestimmungen der ICAO und der IATA.

3.9. Sollte Ihr aufgegebenes Gepäck die in Ziffern 3.6. bis 3.8. genannten Gegenstände enthalten und werden diese durch die hoheitlichen Sicherheitskontrollen im aufgegebenen Gepäck entdeckt, so müssen diese Gegenstände aus dem Gepäck entfernt werden. Hierfür muss Ihr Gepäckstück geöffnet und der gefährdende Gegenstand entfernt werden. Eine Haftung für diese Gegenstände übernimmt Condor nicht. Darüber hinaus müssen wir die hierdurch der Condor entstandenen Kosten Ihnen gegenüber geltend machen.

3.10. Im aufgegebenen Gepäck dürfen Geld, Juwelen, Edelmetalle, Computer, elektronische Geräte (z. B. Laptops oder PCs), Geschäftspapiere, Effekten und Wertsachen, Pässe und andere Ausweispapiere sowie Muster nicht enthalten sein.

3.11. Für Gegenstände, die entgegen den vorstehenden Bestimmungen im aufgegebenen Gepäck enthalten sind, haften wir nicht. Ebenso haften wir nicht für Folgeschäden, die sich aus dem Transport solcher Gegenstände im aufgegebenen Gepäck ergeben könnten.

4. Flugpläne, Verspätungen und Flugstreichungen

4.1. Die in Flugplänen veröffentlichten Flugzeiten können sich zwischen dem Datum der Veröffentlichung und dem Buchungs- bzw. Reisedatum ändern. Sie sind nicht garantiert und nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages.

4.2. Bevor wir Ihren Buchungswunsch entgegennehmen, werden wir Sie über die planmäßige Abflugzeit informieren, so, wie sie zu diesem Zeitpunkt gilt und diese in den Flugschein eintragen. Es ist möglich, dass wir die planmäßige Abflugzeit nach Ausstellung des Flugscheins ändern müssen. Wenn Sie uns eine Kontaktadresse mitteilen, so werden wir uns bemühen, Sie über solche Änderungen zu informieren. Wenn wir nach dem Flugscheinkauf eine nennenswerte Änderung der Abflugzeit vornehmen, die für Sie nicht annehmbar ist und wir Sie nicht auf einen für Sie annehmbaren Flug umbuchen können, haben Sie Anspruch auf Erstattung Ihrer Leistungen, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche oder Anspruch auf Leistungen gem. 4.3.

4.3. Im Falle von Verspätungen und Flugstreichungen erbringen wir bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen gemäß der Verordnung der Europäischen Gemeinschaft VO (EG) Nr. 261/2004.

5. Verhalten an Bord

5.1. Ist Ihr Verhalten an Bord derart, dass von Ihnen eine Gefahr für das Flugzeug oder für Personen oder Gegenstände an Bord ausgeht, dass Sie die Besatzung in der Ausübung ihrer Pflichten beeinträchtigen oder Anweisungen der Besatzung nicht Folge leisten, einschließlich der Anweisungen betreffend Rauchverbote, Alkohol- oder Drogengebrauch, oder dass Sie anderen Fluggästen oder der Besatzung Unannehmlichkeiten oder Schaden zufügen, so behalten wir uns das Recht vor, die zur Verhinderung dieses Verhaltens notwendigen Maßnahmen bis hin zur Fesselung zu ergreifen. Wir sind dazu berechtigt und behalten uns ausdrücklich vor, Ihre Weiterbeförderung zu verweigern und wegen Ihres Verhaltens an Bord Strafanzeige zu erstatten und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

5.2. Elektronische Geräte

Der ungenehmigte Betrieb von elektronischen Geräten an Bord, z. B. Mobiltelefonen, Laptops, CD-Spielern, elektronischen Spielen und Geräten mit Sendefunktion, Radio-Spielzeug und Walkie-Talkies, ist verboten und kann strafbar sein. Ausgenommen hiervon sind natürlich Hörgeräte und Herzschrittmacher.

5.3. Bitte beachten Sie, dass während des gesamten Fluges Anschnallpflicht während der Zeit besteht, die Sie sich auf Ihrem Platz befinden.

5.4. Alle Condor Flüge sind Nichtraucherflüge. Das Rauchen ist in allen Bereichen des Flugzeugs und während des gesamten Aufenthalts an Bord untersagt.

6. Verwaltungsformalitäten

6.1. Sie sind verpflichtet, und es unterliegt Ihrer eigenen Verantwortung, die für Ihre Reise notwendigen Reisedokumente und Visa zu beschaffen und alle Vorschriften der Staaten zu befolgen, die überflogen oder angeflogen werden oder von denen aus geflogen wird; das gleiche gilt für unsere diesbezüglichen Regelungen und Anweisungen.

6.2. Wir haften nicht für die Folgen, die Ihnen aus der Unterlassung, sich die notwendigen Papiere zu beschaffen, oder aus der Nichtbefolgung der in Betracht kommenden Vorschriften oder Anweisungen entstehen.

6.3. Sie sind verpflichtet, vor Reiseantritt die Einreise- und Ausreisepapiere, Gesundheitszeugnisse und sonstigen Urkunden vorzuweisen, die seitens der in Betracht kommenden Staaten vorgeschrieben sind und uns die Anfertigung von Kopien dieser Dokumente zu gestatten. Wir behalten uns das Recht vor, Sie von der Beförderung auszuschließen, wenn Sie die maßgebenden Vorschriften nicht befolgen oder Ihre Dokumente unvollständig sind und wir haften nicht für Verluste oder Aufwendungen, die Ihnen daraus entstehen, dass Sie diese Bestimmungen nicht befolgen.

6.4. Einreiseverbot

Wird Ihnen die Einreise in ein Land verweigert, so sind Sie zur Zahlung der Strafe des Bußgeldes verpflichtet, das uns von dem jeweiligen Land auferlegt wird. Sie sind ferner verpflichtet, den anwendbaren Flugpreis zu zahlen, falls wir Sie auf Anordnung einer Behörde an Ihren Abgangsort oder an einen anderen Ort bringen müssen, weil Sie in ein Land (Durchreise- oder Bestimmungsland) nicht einreisen dürfen. Wir können zur Bezahlung dieses Flugpreises die von Ihnen gezahlten Gelder für nicht ausgenutzte Beförderung oder Ihre in unserem Besitz befindlichen Mittel verwenden. Der bis zu dem Ort der Abweisung oder Ausweisung für die Beförderung bezahlte Flugpreis wird nicht erstattet.

6.5. Falls wir gehalten sind, Strafen oder Bußen zu zahlen oder zu hinterlegen oder sonstige Auslagen aufzuwenden, weil Sie die bezüglich der Ein- oder Durchreise geltenden Vorschriften des betreffenden Staates nicht befolgt haben oder weil die Kraft dieser Vorschriften erforderlichen Dokumente nicht ordnungsgemäß zur Stelle sind, so sind Sie verpflichtet, uns auf Verlangen die gezahlten oder hinterlegten Beträge und die aufgewendeten Auslagen zu erstatten. Wir sind berechtigt, in Ihrem Besitz befindliche nicht ausgeflogene Flugscheine oder Geldmittel zur Deckung solcher Ausgaben zu verwenden. Die Höhe der Strafe und Bußgelder ist von Land zu Land verschieden und kann den Flugpreis weit übersteigen. Achten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse auf die Einhaltung der Einreisebestimmungen.

7. Haftung

7.1. Für die Haftung der Condor sowie der übrigen Gesellschaften, die als Vertragspartner Beförderungen durchführen, gelten jeweils deren eigene Beförderungsbedingungen.

7.2. Die Beförderung unterliegt dem Übereinkommen vom 28. März 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen) sowie der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 geänderten Fassung.

7.3. Im Falle des Mitverschuldens des Geschädigten an dem eingetretenen Schaden finden die Normen des anwendbaren Rechts hinsichtlich des Ausschlusses oder der Minderung der Ersatzpflicht bei mitwirkendem Verschulden des Geschädigten Anwendung.

7.4. Wir haften nicht für Schäden, die durch unsere Erfüllung von staatlichen Vorschriften oder daraus entstehen, dass Sie die sich aus diesen Vorschriften ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllen.

7.5. Unsere Haftung übersteigt in keinem Falle den Betrag des nachgewiesenen Schadens. Wir sind für mittelbare oder Folgeschäden nur haftbar, wenn wir diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben; die Vorschriften des Übereinkommens von Montreal bleiben hierdurch unberührt.

7.6. Soweit nichts anderes ausdrücklich vorgesehen ist, hat keine dieser Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen den Verzicht auf für uns geltende Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen nach dem Montrealer Übereinkommen oder dem anwendbaren Recht zum Inhalt.

7.7. Es gibt keine Höchsthaftungsbeträge für die Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Fluggästen. Für Schäden bis zu einer Höhe von 100.000 SZR (ca. 120.000 EUR) können wir keine verschuldensbezogenen Einwendungen gegen Schadenersatzforderungen erheben. Über diesen Betrag hinausgehende Forderungen können wir durch den Nachweis abwenden, dass wir weder fahrlässig noch sonst schuldhaft gehandelt haben. Wird ein Fluggast getötet oder verletzt, werden wir innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der schadenersatzberechtigten Person eine Vorschusszahlung leisten, um die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse zu decken. Im Todesfall beträgt diese Vorschusszahlung nicht weniger als 16.000 SZR (ca. 19.000 EUR).

7.8. Wir haften für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck bis zu einer Höhe von 1.000 SZR (ca. 1.200 EUR). Bei aufgegebenem Reisegepäck besteht eine verschuldensunabhängige Haftung, soweit nicht das Reisegepäck bereits vorher schadhaft war. Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck haften wir nur für schuldhaftes Verhalten. Übersteigt der Wert Ihres Gepäcks den vorgenannten Betrag, so sollten Sie vor der Reise sicherstellen, dass Ihr Reisegepäck anderweitig versichert ist.

7.9. Eine Beschädigung, den Verlust oder die Zerstörung von Reisegepäck sollten Sie uns sobald wie möglich schriftlich mitteilen. Bei einer Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck muss die schriftliche Mitteilung binnen sieben Tagen, bei verspätetem Reisegepäck binnen 21 Tagen, nachdem das Reisegepäck Ihnen zur Verfügung steht bei uns eingegangen sein.

7.10. Für Schäden an verderblichen, zerbrechlichen oder hochempfindlichen Gegenständen (Computern oder sonstigen elektronischen Geräten), Schmuck, Edelmetallen, Edelsteinen, Geld, Wertpapieren, Sicherheiten und anderen Wertsachen, Geschäftspapieren oder Mustern, Reisepässen oder Personalausweisen, welche in dem von Ihnen aufgegebenen Reisegepäck enthalten sind, gleichgültig, ob mit oder ohne unser Wissen, haften wir nur, wenn wir diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens bleiben hierdurch unberührt.

7.11. Wir haften für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Fluggästen, es sei denn, dass wir alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung getroffen haben oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung von Verspätungsschäden bei der Beförderung von Fluggästen ist auf 4.150 SZR (ca. 5.000 EUR) begrenzt.

7.12. Wir haften für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck, es sei denn, dass wir alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen haben oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Reisegepäck ist auf 1000 SZR (ca. 1.200 EUR) begrenzt.

7.13. Wenn die Beförderung im Rahmen eines "Code Share" nicht von uns ausgeführt wird, sondern von einer anderen Fluggesellschaft, können Sie Ihre Mitteilungen oder Schadenersatzansprüche an beide Fluggesellschaften richten. Ist auf dem Flugschein der Name der Fluggesellschaft angegeben, so ist diese die Vertrag schließende Fluggesellschaft.

Condor Flugdienst GmbH

Am Grünen Weg 1 - 3

65451 Kelsterbach

Deutschland

Stand: 5. März 2008, Änderungen vorbehalten

 

Der Vertragstext wird nach Ihrem Vertragsabschluss nicht automatisch gespeichert. Sie können jedoch unsere aktuellen „Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen/AGB“ hier downloaden und abspeichern:

Aktueller Vertragstext  "Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGB)" (pdf-Datei, ca. 130 KB)

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