Allgemeine Informationen

Sie haben sicher Verständnis dafür, dass das Mitführen gefährlicher Güter gemäß den IATA-Vorschriften im Gepäck grundsätzlich nicht gestattet ist. Als gefährliche Güter gelten:

  • Motoren jeglicher Art inklusive Außenbordmotoren (ausgenommen Elektromotoren mit Trockenbatterie für Rollstühle)
  • Aktentaschen und Sicherheitsaktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage, Lithiumbatterien oder pyrotechnischem Material
  • Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln, Leucht- oder Rauchsignale
  • Behälter mit Gasen (entflammbar oder nicht entflammbar, tiefgefroren, verflüssigt oder giftig), z. B. Campinggas, gefüllte Druckflaschen, Feuerzeuggas, Soda-Patronen
  • Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeug- oder Waschbenzin, Heizflüssigkeiten, Reinigungsmittel, Verdünnungsflüssigkeiten, Lacke, Klebstoffe
  • Entflammbare und andere leicht entzündliche Feststoffe, z. B. Streichhölzer, Substanzen, die zu spontaner Eigenentzündung neigen oder bei Berührung mit Wasser entflammbare Gase entwickeln
  • Oxydierende Substanzen, z. B. Superoxyd oder Bleichpulver
  • Giftige oder ansteckende Substanzen, z. B. Quecksilber, Bakterien- oder Viruskulturen
  • Radioaktive Stoffe
  • Ätzende Stoffe, z. B. Säuren
  • Magnetische Materialien

Im Handgepäck sind außerdem spitze oder scharfe Gegenstände wie Messer oder Scheren verboten!

Seit dem 1. März 2005 verbieten die Behörden der USA das Mitführen von Feuerzeugen jeglicher Art sowohl im aufgegebenen Gepäck, als auch im Handgepäck und auch am Körper. Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass Sie auf Flügen in die USA sowie auf Flügen, die einen Zwischenstop in den USA haben, kein Feuerzeug bei sich führen.

Sportwaffen

Auf Sport- und Jagdwaffen müssen Fluggäste von Condor nicht verzichten. Für die Mitnahme von Schusswaffen und Munition in die USA ist eine Genehmigung des „Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives“ (ATF) zwingend erforderlich. Diese muss mindestens acht Wochen vor Abflug beim ATF beantragt werden.

 

Dafür ist ein spezielles Formular (ATF FORM 6NIA) vonnöten. Nähere Informationen erhalten Sie unter diesem Link. Ohne Vorlage der behördlichen Genehmigung kann Ihre Waffe nicht angemeldet und befördert werden.

 

Es gelten grundsätzlich folgende Vorsichtsmaßnahmen, die streng beachtet werden müssen:

  • Waffen oder Gegenstände, die als Waffen benutzt werden können, dürfen sich nur im aufgegebenen Gepäck befinden
  • Sie müssen bruchsicher und stoßfest verpackt sein (handelsüblicher Gewehrkoffer)
  • Schusswaffen dürfen nicht geladen sein
  • Die Importbestimmungen des jeweiligen Landes müssen respektiert werden.

Munition

  • Munition für Feuerwaffen darf nicht in die Fluggastkabine mitgenommen werden
  • Maximal 5 kg Munition (Divison 1.4S, UN0012 oder UN0014) dürfen für Jagd- oder Sportwaffen pro Passagier im aufgegebenen Gepäck, verladen im Frachtraum des Flugzeuges mitgeführt werden
  • Ausgeschlossen ist Munition mit explodierenden oder branderzeugenden Geschossen
  • Die Munition muss sicher in Kartons oder Kisten (Originalverpackung des Herstellers) verpackt sein

Die Sonderreservierung für Ihre Waffen sollten Sie möglichst frühzeitig vornehmen. Bitte wenden Sie sich hierzu  per Email an uns. Falls Sie bei einem anderen Reisebüro gebucht haben, müssen Sie die Anmeldung dort vornehmen.

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