Gepäckkontrolle in den USA
Wichtiger Hinweis für Ihre Urlaubsreise in die USA: Seit dem 01.01.2003 ist es in den USA gesetzlich erlaubt, dass alle aufgegebenen Gepäckstücke bei der Ausreise geöffnet und in Abwesenheit der Passagiere gegebenenfalls durchsucht werden dürfen. Bei Ankunft in Deutschland werden Sie ein Avis über die erfolgte Gepäckdurchsuchung vorfinden.
Die Gepäckstücke, die von der TSA (Travel Security Administration) nicht geöffnet werden können, werden aufgebrochen! Die TSA übernimmt keine Haftung für den dabei entstandenen Schaden oder den Verlust von Eigentum.
Es ist deshalb anzuraten, dass Sie Ihre Gepäckstücke nicht verschließen und keine Wertsachen in Ihrem auszugebenden Gepäck deponieren, da auch Versicherungen nicht für den eventuellen Schaden aufkommen.
Nach Presseinformationen gibt es ein Spezial-Gepäckschloss, das ausschließlich dem Inhaber und auch der TSA (Transprotations Security Administration) das Öffnen des Gepäcks mit einem Spezialschlüssel ermöglicht. Auf dem Schloss befindet sich ein Hinweis, dass es von der TSA zertifiziert ist.
Dieses Schloss wird von der Firma Eagle Creek vertrieben und ist im Fachhandel erhältlich.
Seit dem 1. März 2005 verbieten die Behörden der USA das Mitführen von Feuerzeugen jeglicher Art sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck und auch am Körper. Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie auf Flügen in die USA sowie auf Flügen, die einen Zwischenstop in den USA haben, kein Feuerzeug bei sich führen.


