Gepäckverlust/Gepäckbeschädigung/Haftung

Natürlich achtet Condor auf einen sorgsamen und rücksichtsvollen Umgang mit Ihrem Gepäck. Sollte es dennoch einmal zu Beschädigungen kommen oder Gepäckstücke fehlen (auch Inhaltsverluste), melden Sie sich bitte sofort nach Ankunft am Flughafen. Dort wird ein Schadensprotokoll aufgenommen. Dies enthält Angaben wie

  • Flug-Nummer
  • Abflughafen
  • Gepäck-Nummer (ersichtlich durch einen Aufkleber am Ticket und am Koffer)
  • Art des Reisegepäcks
  • Heimat- und Hoteladresse etc.

Condor tut sein Möglichstes, um ein verirrtes Gepäckstück so rasch wie nur möglich aufzufinden und zuzuführen. Ihren Gepäckverlustvorgang können Sie auch im Internet unter der Adresse http://www.worldtracer.aero/filedsp/de.htm verfolgen.

Wird ein Schaden erst nach Ankunft im Hotel oder zu Hause entdeckt, muss dieser spätestens 7 Tage nach Auslieferung des Gepäcks schriftlich bei der Reiseleitung vor Ort oder direkt bei Condor gemeldet werden:

 

Thomas Cook AG

Kundenbetreuung - Condor -

Thomas-Cook-Platz 1

D-61440 Oberursel

reservation@condor.com

 

Bitte geben Sie immer Ihren Namen und Ihre vollständige Postadresse an. Außerdem benötigt Condor zur Bearbeitung Ihr Flugdatum, die Strecke und möglichst auch die Flugnummer.

 

Reklamationen können nicht telefonisch abgewickelt werden, da aus rechtlichen und revisionstechnischen Gründen Unterlagen und/oder Belege benötigt werden.

Generell gilt:

  1. Alle Gepäckstücke (inkl. Handgepäck) versehen Sie bitte mit Namen, Heimat-Adresse und Urlaubs-Adresse.
  2. Wichtige Dokumente, Wertsachen und Medikamente sollten im Handgepäck verstaut werden.
  3. Condor haftet für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck bis zu einer Höhe von 1.000 SZR (ca. 1.220 EUR). Bei aufgegebenem Reisegepäck besteht eine verschuldensunabhängige Haftung, soweit nicht das Reisegepäck bereits vorher schadhaft war. Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck haftet Condor nur für schuldhaftes Verhalten. Übersteigt der Wert Ihres Gepäcks den vorgenannten Betrag, so sollten Sie Condor bei der Abfertigung informieren oder vor der Reise sicherstellen, dass es voll versichert ist. Die Haftung für aufgegebenes Gepäck beginnt mit der Annahme und endet mit der Rückgabe. Die Fluggesellschaften haften jedoch nicht für das Handgepäck, Wertsachen wie Schmuck, Banknoten, Geschäftspapiere, Muster, Pässe, Medikamente sowie für zerbrechliche und verderbliche Dinge. Diese Gegenstände sollten daher in der Obhut des Reisenden verbleiben. Der Abschluss einer zusätzlichen Reisegepäckversicherung ist empfehlenswert.
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