Wichtige Hinweise zur Haustierbeförderung

Aus Sicherheitsgründen können nur Tiere mit bestätigter Reservierung akzeptiert werden, die in Begleitung eines gebuchten Passagiers reisen. Pro Passagier ist bei verfügbarer Kapazität jeweils ein Tier in der Kabine und/oder im Laderaum erlaubt.

 

Die Tiere dürfen nur in Behältnissen befördert werden, die die Anforderungen der IATA Live Animals Regulations erfüllen. Das Tier muss in der Lage sein, aufrecht zu stehen, ohne dass der Kopf oder die Ohren die Käfigdecke berühren. Es muss die Möglichkeit haben, sich zu drehen und sich in eine natürliche Position zu legen.

 

Weiters müssen Wasser und Futterbehälter vorhanden und der Käfig stabil und sauber sein, einen wasserfesten Boden haben und innen mit saugfähigem Material ausgelegt sein. Bitte beachten Sie, dass die Tierbeförderung am Check-in abgelehnt werden kann, wenn das Behältnis zu klein ist oder den IATA-Anforderungen nicht entspricht.

 

Kranke oder verletzte Tiere, junge Tiere, die noch nicht vom Muttertier abgesetzt sind sowie Hunde und Katzen, die voraussichtlich während der Beförderung gebären oder die vor weniger als 48 Stunden geworfen haben, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Durch Medikamente ruhig gestellte Tiere müssen bei Ansprache reagieren.

 

Es besteht die Möglichkeit, Hunde und Katzen bis 6 kg (inkl. Behältnis) in der Fluggastkabine mitzunehmen. Die Maße des Behältnisses (luftdurchlässig und wasserdicht) dürfen die veröffentlichten Handgepäckmaße nicht überschreiten. Das Tier darf nicht aus dem Behältnis herausschauen und während des Fluges nicht herausgenommen werden. Das Behältnis muss im Fußraum des Passagiers verstaut werden.

 

Kampfhunde folgender Rassen sind generell vom Transport ausgeschlossen: Pitbull-Terrier, American Pitbull, Am. Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Am. Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal (Karabash), Kaukasian Owtscharka, Mastiff, Mastino Napoletano.

 

Bei Nichteinhaltung der zuvor genannten Beförderungsbedingungen ist die Fluggesellschaft berechtigt, den Transport des Tieres zu verweigern. Für dadurch eventuell entstehende unmittelbare oder mittelbare Schäden kann die Fluggesellschaft nicht verantwortlich gemacht werden.

 

Ihre Sonderreservierung für Tiertransporte sollten Sie möglichst frühzeitig vornehmen. Bitte melden Sie sich hierzu bei einer Flugbuchung über uns per Email; sollten Sie den Flug über ein anderes Reisebüro gebucht haben, wenden Sie sich an dieses.

Tierbeförderung ins Ausland

Einfuhrbestimmungen, Grenzpapiere, amtsärztliche Gesundheitszeugnisse, Impfungen, Zollbestimmungen im Ausland etc. müssen immer vom Reisenden selbst besorgt werden. Hinweise zu Einfuhrbestimmungen, z. B. für Impfung und Kennzeichnung, erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Urlaubslandes.

 

Tiere dürfen ausschließlich in Begleitung eines Fluggastes reisen und sind anmeldepflichtig. Condor bittet um Beachtung der gültigen Einreisebestimmungen.

Beachten Sie bitte, dass nach/von Dubai und Sharjah keine Tiere, weder in der Kabine (PETC) noch im Frachtraum (AVIH) befördert werden dürfen.

Tierpass

Seit 1. Oktober 2004 ist ein Tierpass Pflicht. Wer mit Hund oder Katze ins Ausland reisen möchte, benötigt dieses blaue EU-Dokument. Es gilt in allen 25 Staaten der Europäischen Union und attestiert, dass die Tiere gegen Tollwut geimpft sind. Das bisher gültige internationale Impfzeugnis gilt noch zwölf Monate seit Ausstellung. Acht geben müssen Reisende mit dem Ziel Großbritannien, Irland, Schweden und Malta. In diesen vier Ländern gelten noch fünf Jahre lang die bisherigen, strengeren Bestimmungen mit Blutproben und Hepatitisimpfungen.

 

Außerhalb der EU gilt der neue Heimtierausweis auch in der Schweiz, Island, Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Vatikanstadt und Kroatien. In allen anderen Ländern gelten weiterhin nationale Bestimmungen. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.

Bearbeitungspauschalen für Haustierbeförderung auf Flügen mit Condor

Vom 01.05.2008 - 31.10.2009 (Kabine/Frachtraum)

 

Transportart

Max. Maße und Gewicht

Kurz- und Mittelstrecke

Langstrecke

one-way / Hin- u. Rückflug

one-way / Hin- u. Rückflug

PETC (Tiere in der Kabine)

55x40x20 cm, max. 6 kg
(inkl. Tasche)

20,00 € / 40,00 €

40,00 € / 80,00 €

AVIH (Tiere im Frachtraum)

über 6 kg
(inkl. Käfig)

40,00 € / 80,00 €

120,00 € / 240,00 €

 

(Änderungen vorbehalten)

 

Für Inhaber der Condor TravelCard ist die Mitnahme eines Tieres in der Kabine bis 6 kg kostenlos.

 

Beförderung in der Kabine

Wenn die zulässige begrenzte Anzahl an Tieren in der Kabine nicht überschritten wird, befördert Condor pro Passagier gern je einen Hund oder eine Katze bis 6 kg (inkl. Tasche) in der Kabine.

Condor bittet um Verständnis, dass im Interesse aller Fluggäste nur eine begrenzte Zahl von Kleintieren in der Kabine zulassen werden und dass das Tier während des gesamten Fluges in seinem geschlossenen Behältnis am Boden stehen bleiben muss.

Die Maße des Behältnisses (luftdurchlässig und wasserdicht, verschließbar – im Tierhandel erhältlich) dürfen die Handgepäckmaße 55 x 40 x 20 cm nicht überschreiten.

Vögel, Hasen, Hamster oder Meerschweinchen kann Condor leider nicht in der Fluggastkabine befördern. Sie werden in der zugelassenen, ausbruchsicheren Transportbox im Tiercompartment transportiert.

Beförderung im Tiercompartment

Hunde und Katzen über 6 kg werden im Laderaum befördert. Für den Transport können Gäste auf größeren deutschen Flughäfen spezielle Tierboxen erwerben (siehe Tabelle). Diese Boxen sind außerdem im Tierhandel erhältlich und müssen luftdurchlässig, wasserdicht und ausbruchsicher sein.

Condor empfiehlt seinen Gästen, den Kauf einige Tage vor dem Abflug zu tätigen. So gibt man dem Tier die Möglichkeit, sich frühzeitig an die neue Umgebung zu gewöhnen und erspart sich und dem Tier unnötigen Stress und Zeitdruck.

Grundsätzlich werden bei der Beförderung im Laderaum folgende Angaben benötigt: Gewicht des Tieres inkl. Tierbox und die genauen Maße der Tierbox. Bei der Beförderung von Hunden benötigt Condor die Rasse des Hundes; ohne diese Angabe kann der Hund nicht befördert werden!

 

Und hier können Sie Tierboxen erwerben:

 

Flughafen

Telefonnummer

geöffnet von/bis

Berlin Tegel

Frachtabteilung Lufthansa Cargo

0180 4 020100

Mo-Fr 07:00 - 22:00 Uhr

Bremen BRE FH/A,

Frachtabteilung

0421 5361420

Mo-Fr 07:30 - 19:00 Uhr
Sa 07:30 - 14:00 Uhr

Dresden Lufthansa

Frachtabteilung Wilhelm-

Reichert-Ring 3

0351 8814100

Mo-Fr 07:00 - 19:00 Uhr

Düsseldorf DUS FH/A,

Frachtabteilung

0180 4 020460

Mo-Fr 05:30 - 22:00 Uhr
Sa 05:30 - 14:00 Uhr

Frankfurt/Main

Terminal 1 FGS

Fluggepäck-Service,

Halle B/hinter Ankunft B6

069 690-51211

täglich 07:00 - 21:00 Uhr

Hamburg HAM FH/A,

Frachtabteilung

0180 4 020250

täglich 06:00 - 23:00 Uhr

Köln CGN FH/A,

Frachtabteilung

0180 4 020500/1

täglich 08:00 - 20:00 Uhr

München MUC FH/A,

Frachtabteilung

0180 4 020810

Mo-Fr 06:00 - 22:00 Uhr

Sa+So 06:00 - 18:00 Uhr

Nürnberg NUE FH/A,

Frachtabteilung

0911 9372248

Mo-Fr 08:00 - 17:00 Uhr

Sa+So 08:00 - 14:00 Uhr

Stuttgart STR FH/A,

Frachtabteilung

0180 3 179452

Mo-Fr 06:30 - 23:00 Uhr

Sa 07:00 - 18:00 Uhr

 

 

Maße der Tierkäfige:

 

Größe

I

II

III

IV

Gewicht in kg

4

6

13

22

Innenmaße in cm

60x45x40

80x55x55

100x65x70

125x75x85

 

 

Zwischen den einzelnen deutschen Flughäfen sind erhebliche Preisunterschiede zu verzeichnen. Bitte erfragen Sie den Preis für Ihren Käfig unter den oben angegebenen Telefonnummern

Blinden- und Gehörlosenhunde

Nachweislich ausgebildete Blinden- und Gehörlosenhunde befördert Condor ohne Berechnung in der Kabine. Auch hierfür gilt rechtzeitige Anmeldung. Bitte führen Sie zur Sicherheit einen Maulkorb mit.

 

Dieser wird in der Regel nicht benötigt, sollte jedoch während des Fluges eine Situation auftreten, die es aus Sicht der Besatzung erforderlich macht, ist der Maulkorb auf Anweisung anzulegen.

Tiertransporte nach Deutschland

Wenn im Rahmen des Tierschutzes Hunde oder Katzen nach Deutschland mitgenommen werden, muss der Kunde mit seiner Unterschrift bestätigen, dass er die Beförderungsbestimmungen zur Kenntnis genommen hat.

 

Aus Sicherheitsgründen gestattet Condor Tierschützern die Beförderung von maximal einem Tier in der Kabine und/oder im Laderaum. Auch hier gilt die jeweils anwendbare Bearbeitungspauschale.

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