Kranke & Behinderte
Zusätzliche Sauerstoffversorgung an Bord
Allgemeine Informationen
Kranke oder behinderte Fluggäste werden bei Condor entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen betreut, soweit dies möglich ist. Damit das optimal gelingen kann, sollten alle Vorbereitungen für einen reibungslosen Serviceablauf rechtzeitig getroffen werden.
Die folgenden Informationen sollen die Urlaubsplanung und -organisation etwas erleichtern. Für eine optimale Betreuung werden bis spätestens 5 Tage vor Abflug folgende Informationen benötigt:
- Name des kranken oder behinderten Fluggastes
- Name der Begleitperson
- Art und Grad der Behinderung
- Ist der Gast gehfähig?
- Benötigt der Gast während des Fluges medizinische Geräte/Hilfsmittel?
Bitte informieren Sie Condor sofort, wenn Sie unter folgenden Behinderungen/Erkrankungen leiden:
- Thrombose-Gefährdung
- Frischer Herzinfarkt
- Schlaganfall
- Atemwegserkrankungen (Asthma bronchiale)
- Lungen- und Herzerkrankungen
- Andere Erkrankungen oder Behinderungen, die medizinische Hilfsmittel (z.B. Inhaliergerät/Sauerstoffversorgung) oder Medikamente während des Fluges erfordern.
Diese Mitteilung sollte ca. 7 – 14 Tage vor Abflug bei Condor vorliegen, da in Einzelfällen noch die Einschätzung des Medizinischen Dienstes der Lufthansa eingeholt werden muss.
Der ärztliche Dienst einer IATA-Luftverkehrsgesellschaft kann einem kranken oder behinderten Passagier eine sogenannte FREMEC (Frequent Traveller’s Medical Card) ausstellen. Diese FREMEC erlaubt der Luftverkehrsgesellschaft die Beförderung des erkrankten Passagiers für eine beliebige Anzahl von Flügen (mit festgesetztem Gültigkeitszeitraum), ohne dass für jeden Flug erneut eine Beurteilung durch den ärztlichen Dienst vonnöten ist.
Bitte nehmen Sie Ihre Sonderreservierungen möglichst frühzeitig vor. Wenden Sie sich hierzu an Condor:
Service-Nummer: 0180 5 707606 (0,14 €/Min.)
Fax-Nummer: 0180 5 700140 (0,14 €/Min.)
E-Mail: sonderreservierung@condor.com
Sie erreichen Condor Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr deutscher Zeitund samstags von 09:00 bis 13:00 Uhr deutscher Zeit.
Einschränkungen bei der Beförderung
Leider muss in folgenden Fällen eine Beförderung abgelehnt werden:
- Bei Infektionskrankheiten (z. B. offene TBC, infektiöser Hepatitis, Windpocken etc.)
- sowie bei Personen, die während des Fluges auf die Benutzung eines
- pneumatisch betriebenen Gerätes oder
- elektrisch betriebenen Gerätes und gleichzeitig auf eine Sauerstoffversorgung angewiesen sind.
Sitzplatzreservierung
Für schwer gehbehinderte Fluggäste mit entsprechendem Schwerbehindertenausweis hält Condor Sitze bereit, die das Ein- und Aussteigen sowie das Aufstehen während des Fluges durch das Hochklappen der Armlehnen auch an den Gangplätzen erleichtern. Die Reservierung der Sitzplätze, auch für eine Begleitperson, erfolgt ohne Aufpreis.
Bitte beachten Sie, dass folgende Sitzplätze nicht an behinderte bzw. erkrankte Passagiere vergeben werden können:
- Mutter-Kind (Infant)-Reihe (erste Reihe in der Tourist Class)
- Notausgang (EXIT)
Versorgung mit zusätzlichem Sauerstoff während des Fluges
Condor gestattet seinen Passagieren die Mitnahme und Nutzung von gasförmigem Sauerstoff in einem kleinen Zylinder von nicht mehr als 2 Liter Kapazität und 200 bar Druck auf Flügen mit DE-Flugnummer. Ausgenommen sind alle USA-Flüge, Flüge mit Zwischenstopps in den USA sowie Flüge nach Kanada und Mexiko.
Nach rechtzeitiger Anmeldung Ihres Sauerstoff-Gerätes erhalten Sie eine Bescheinigung zur Kenntnisnahme und Vorlage beim Check-in. Voraussetzung für die Genehmigung und Erstellung der Bescheinigung ist die positive Beurteilung des medizinischen Dienstes der Lufthansa für die geplante Reise.
Desinsektion an Bord
Die Gesundheitsbehörden einiger Länder schreiben es allen Fluggesellschaften vor, vor bzw. nach einer Landung das von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) als gesundheitlich unbedenklich eingestufte Mittel „Standard Reference Aerosol“ (SRA) in der Kabine zu versprühen.
Dieses Mittel besteht aus dem Wirkstoff Naturpyrethrum, einem Chrysanthemen-Extrakt, der sich innerhalb weniger Stunden abbaut. Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass Tier- oder Pflanzenkrankheiten eingeschleppt werden.
An Bord werden die Fluggäste vor Beginn des Sprühens durch eine entsprechende Ansage der Besatzung informiert. Folgende Länder schreiben die Desinfektion der Kabine vor: Malediven, Mexiko, Seychellen, Trinidad/Tobago, Barbados, Kuba, Indien, Jamaika, Mauritius und Grenada.
Gesundheitsvorsorge
Bitte informieren Sie sich als Reisende über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig. Im Zweifelsfall sollte rechtlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden.
Allgemein informieren können Sie sich bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Rollstuhlbereitstellung und -beförderung
Fluggasteigene Rollstühle werden ohne Anrechnung auf das Freigepäck des Fluggastes aus Platzgründen ausschließlich als aufgegebenes Gepäck im Laderaum befördert. Der Rollstuhlfahrer meldet sich, wie alle Passagiere, zu den vorgeschriebenen Meldeschlusszeiten vor Abflug beim Check-in. An den meisten Flughäfen wird ein bevorzugtes Einsteigen (Preboarding) angeboten.
Bordrollstühle
An Bord der Flugzeuge stellt Condor kostenlos Rollstühle zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Hilfestellung der Flugbegleiter nur für den Weg vom Sitzplatz bis zur Toilettentür gegeben werden darf. Darüber hinausgehende Hilfestellungen können nur durch eine Begleitperson erfolgen. Es wird um frühzeitige Reservierung (spätestens 5 Tage vor Abflug) dieser Sonderleistung gebeten.Elektrorollstühle mit Trockenbatterie werden befördert, wenn
- die Kabelanschlüsse von der Batterie abgeklemmt,
- die Batterie-Pole isoliert wurden und
- die Batterie fest auf dem Rollstuhl montiert ist.
Elektrorollstühle mit nicht auslaufsicherer Nassbatterie werden aus Sicherheitsgründen nicht befördert. Bei allen Anfragen für den Transport von Elektrorollstühlen wird im Voraus um Angaben über Maße und Gewicht gebeten.
Es ist Folgendes zu beachten:
Sofern der ärztliche Dienst der Lufthansa eine Begleitperson nicht für erforderlich hält, dürfen pro Flug nur eine begrenzte Anzahl an Fluggästen mit WCHR/WCHS/WCHC ohne qualifizierte Begleitperson befördert werden. Voraussetzung für ein Reisen bei WCHC ohne Begleitperson ist, dass die gesamte Reisedauer 14 Stunden nicht überschreitet, der Fluggast durch seinen Arzt auf eine längere Flugreise vorbereitet wurde und bei Mahlzeiten/Getränken Einschränkungen akzeptiert. Dies gilt ebenfalls für die Distanz vom Sitz zur Toilette (siehe Bordrollstühle).
Um die notwendigen Hilfestellungen am Boden und an Bord zu gewährleisten, wurden von der IATA nachfolgende einheitlichen Kategorisierungen für Grad und Umfang der Behinderungen festgelegt.
Reservierungscodes, die die Art der Behinderung beschreiben
- WCHR: Gehbehinderter Fluggast, benötigt Hilfe im Flughafengebäude zum/vom Gate oder Ausgang, benötigt nach dem Ein- oder Aussteigen einen Rollstuhl oder ähnliche Hilfe, kann ohne Hilfe einen Vorfeldbus benutzen, kann Treppen selbst überwinden, benötigt keine fremde Hilfe in der Fluggastkabine zum/vom Sitz bzw. zu den Toiletten.
- WCHS: Stark gehbehinderter Fluggast, nur noch eingeschränkt gehfähig, kann Vorfeldbus nicht benutzen, Treppen nicht allein überwinden, benötigt jedoch keine fremde Hilfe in der Fluggastkabine
- WCHC: Gehunfähiger Fluggast, kann einen Fluggastsitz mit aufgestellter Rückenlehne benutzen, ist aber unfähig, Distanzen allein zu überwinden, z. B. in der Fluggastkabine zum/vom Sitz und zu den Toiletten (z. B. Querschnittslähmung oder multiple Sklerose im fortgeschrittenen Stadium etc.)
- BLIND: Fluggast ist blind
- DEAF: Fluggast ist taub
- DEAF/MUTE: Fluggast ist taubstumm
Reservierungscodes, welche den mitgeführten Rollstuhl beschreiben
- WCMP: Wheelchair Manual Power; handbetriebener Rollstuhl mit Maßangabe
- WCBD: Wheelchair Battery Dry, batteriebetriebener Rollstuhl mit nicht auslaufender Gel- oder Trockenbatterie; die Batteriepole müssen abgeklemmt sein
Bei allen Anfragen für den Transport passagiereigener Rollstühle werden Angaben über Maße und Gewicht erbeten.
Beförderung auf einer Krankentrage (Stretcher)
Grundvoraussetzung für den Transport eines verletzten oder erkrankten Passagiers per Stretcher sind die Flugtauglichkeitsbescheinigung (MEDA) des Lufthansa-Vertragsarztes im Zielgebiet und eine freie Sitzplatzkapazität (je nach Fluggerät 6 bis 9 Sitze).
In der Regel sollte die Anfrage zum Einbau eines Stretchers über den Reiseveranstalter, die Versicherung oder eine Rettungsgesellschaft erfolgen.


