Allgemeine Informationen
Das Fliegen ohne Ticket (NOTIX) wird von Condor auf Kurz- und Mittelstrecken von Condor (DE) und SunExpress (XQ) sowie auf allen Condor Flügen nach und von den USA und Kanada, Dubai und Goa offeriert.
Nicht möglich ist das Fliegen ohne Ticket auf allen weiteren Langstreckenflügen sowie bei einem Carrier-Mix (außer DE und XQ) und Lufthansa- bzw. Bahnzubringern.

Internet-Buchung

Wenn Sie bis zu einem Tag vor Reisebeginn eine NOTIX-fähige Strecke per Internet buchen, wird Ihre Buchung automatisch ohne Ticket vorgenommen. Und so geht’s:

  • Nach Abschluss der Online-Buchung erhalten Sie von Condor eine Buchungsbestätigung. Bitte drucken Sie diese für Ihre Unterlagen aus.
  • Zusätzlich wird Ihnen eine Buchungsbestätigung an die in Ihren Kundendaten angegebene E-Mail-Adresse oder Faxnummer zugesendet, die Sie zum Check-in benötigen.
    Stellen Sie bitte sicher, dass Sie diese E-Mail oder Faxbenachrichtigung erhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, so kontaktieren Sie bitte das Condor Service Center unter der Nummer 06171 / 65-3602.
  • Wenn Sie trotzdem ein Ticket wünschen, berechnen Condor für die Ticket-Ausstellung und Versendung auf dem Postweg (bzw. Hinterlegung) 10 €. Bitte wenden Sie sich hierzu ebenfalls an das Condor Service Center.

Was Sie beim Check-in beachten müssen

Bitte halten Sie beim Check-in die Buchungsbestätigung, die Sie per E-Mail oder Fax erhalten haben, und gültige Personalausweise bzw. Reisepässe für alle Reiseteilnehmer inkl. Kinder und Babys bereit.

 

Bitte beachten Sie die Visa- und Einreisebestimmungen Ihres entsprechenden Ziellandes!

Die Meldeschlusszeit ist auf allen Hin- und Rückflügen zu beachten. Falls Sie sich zu dem angegebenen Zeitpunkt nicht zur Abfertigung gemeldet haben, ist die Fluggesellschaft berechtigt, über Ihren Sitzplatz anderweitig zu verfügen.

Mit NOTIX ist auch der Vorabend-Check-in möglich.

Wichtige Hinweise

Aus Sicherheitsgründen darf das Reisegepäck folgende Artikel oder Stoffe nicht enthalten:

  • Aktentaschen oder Sicherheitsköfferchen mit installierten Alarmvorrichtungen oder integrierten Lithium-Batterien und/oder pyrotechnischem Material
  • Feuerwerke und Leuchtraketen, explosive Stoffe, Munition, Gase, entzündliche, nicht entzündliche, tiefgekühlte und giftige (wie z.B. Camping-Gas und Aerosol), entflammbare flüssige Stoffe wie Feuerzeugfüllung, Farben und Verdünner- entflammbare feste Stoffe (wie Streichhölzer) und andere leicht entflammbare Materialien, Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen, Stoffe, welche in Berührung mit Wasser brennbare Gase entwickeln; oxydierende Stoffe, wie Bleichpulver und Peroxyde; giftige (toxische) Stoffe und Krankheitserreger; radioaktive Materialien
  • Ätzendes, z. B. Quecksilber, das in Thermometern enthalten sein kann, Säuren, Alkali und Batterien, nass, gefüllt mit Batterieflüssigkeit; magnetisierende Stoffe und verschiedene gefährliche Güter, welche in den IATA-Gefahrengut-Vorschriften aufgeführt sind
    Von den obigen Bestimmungen ausgenommen sind Medikamente und medizinische Geräte, Toilettenartikel, Rauchutensilien (außer Benzinfeuerzeugen), alkoholische Getränke, soweit diese nur in kleinen Mengen für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden.

 

Hinweise zur Gepäckbeförderung

Aus Sicherheitsgründen ist nur ein Handgepäckstück von 55x40x20 cm und nicht schwerer als 6 kg in der Kabine erlaubt. Es ist verboten, Waffen jeglicher Art, dazu gehören auch Scheren, Taschenmesser u.s.w., mit an Bord zu nehmen.

Der Verlust oder die Beschädigung eines Gepäckstückes ist Condor unverzüglich nach Empfangnahme zu melden. Ist eine unverzügliche Reklamation nicht möglich, so ist eine Meldefrist von 7 Tagen einzuhalten. Später geltend gemachte Ansprüche werden nicht berücksichtigt. Die Haftung bei Verlust, verspäteter Auslieferung oder Beschädigung von Gepäck ist beschränkt, es sei denn, dass vor Aufgabe ein höherer Wert deklariert und Zuschläge bezahlt worden sind. In den meisten Fällen einer internationalen Beförderung (einschließlich innerstaatlicher Teilstrecken einer internationalen Beförderung) bis zu US $ 9,07 pro amerikanischem Pfd. (US $ 20 pro kg) für aufgegebenes Gepäck und bis zu US $ 400 für nicht aufgegebenes Gepäck.

Hinweise zu elektronischen Geräten an Bord

Aus Sicherheitsgründen dürfen während des gesamten Aufenthaltes im Flugzeug folgende elektronischen Geräte nicht benutzt werden:

  • Geräte, die elektromagnetische Wellen aussenden; Mobiltelefone (inkl. Satellitentelefone)/ Sprechfunkgeräte
  • Funkfernsteuerungen (z.B. für Spielzeug)
  • Bildschirmgeräte mit Kathodenstrahl-Bildröhre, drahtlose Computer-Maus / PC-Drucker
  • CD-Brenner und Mini-Disk-Recorder (im Aufnahmebetrieb)
  • Rundfunkempfänger, Stereoanlagen, Taschenradios, Fernsehempfänger, Telemetrie-Einrichtungen
  • Andere elektronische Geräte wie Notebooks dürfen nach den entsprechenden Bordansagen nur außerhalb der Start- und Landephasen eingeschaltet werden.

Bei einer Reise mit einem endgültigen Bestimmungsort oder einer Zwischenlandung in einem anderen Land als dem Ursprungsland kann die Beförderung des Fluggastes dem Warschauer Abkommen unterliegen, das in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust oder Beschädigung von Gepäck beschränkt.

 

Die Beförderung unterliegt den anwendbaren allgemeinen Geschäfts- sowie Beförderungsbedingungen von Condor. An jedem Verkaufs-/Serviceschalter von Thomas Cook können diese eingesehen werden.

 

Steuerliche Anmerkungen:

Reiseleistung nach § 25 UStG

Grenzüberschreitende Personenbeförderung nach §26,3 UStG

Steuernr.: 00324644009

Alle aufgeführten Informationen erhalten Sie auch während Ihres Online-Buchungsvorganges über die Internetseiten von Condor, NOTIX-fähige Flugstrecke vorausgesetzt.

Stand: 31.03.2006, Änderungen vorbehalten

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