Aktuelle Reiseinfos

Unser Reisetipp

Starten Sie entspannt und stressfrei in den Urlaub und heben Sie pünktlich ab!

Für die Anreise zum Flughafen, das Einchecken und die umfangreichen Sicherheitskontrollen auf Ihrem Weg zum Abflug-Gate sollten Sie ausreichend Zeit einplanen. Bei Flügen ab Frankfurt benötigen Sie mindestens 60 min vom Check-in bis zum Abflug-Gate.

 

Neue EU-Handgepäckregelung seit 06.11.2006

Die neue EU-Handgepäckregelung gilt für alle Flüge, die von Flughäfen in der Europäischen Union, Großbritannien und der Schweiz starten, unabhängig von deren Bestimmungsort und dem Niederlassungsland der Fluggesellschaft.

 

Seit 6. November 2006 dürfen auf allen Flügen, die in der EU starten, sowie auf Anschlussflügen ab Europa Flüssigkeiten nur noch in eingeschränktem Ausmaß in die Flugzeugkabine mitgenommen werden. Dazu zählen auch alle innerdeutschen und innereuropäischen Flüge.

 

Flüssige und gelartige Produkte wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel sind jedoch im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:

 

Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge).

 

Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z. B. handelsübliche Plastikbeutel mit so genanntem „Zipp-Verschluss“ ) mit maximal 1 l Fassungsvermögen transportiert werden.

 

Es ist nur ein Beutel pro Person zulässig.

 

Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle getrennt vom sonstigen Handgepäck vorgezeigt werden.

 

Es ist anzuraten, dass alle Passagiere diese Plastikbeutel frühzeitig besorgen und ihre Flüssigkeiten, die sie im Handgepäck befördern möchten, bereits zu Hause entsprechend verpacken.

 

Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels mitgeführt werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

 

Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine vergleichbare Regelung mit 90 ml pro Behältnis gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA. Zurzeit werden jedoch an deutschen Flughäfen auf Flügen in die USA 100 ml pro Behältnis akzeptiert.

 

Duty-Free-Artikel (wie Getränke oder Kosmetikartikel), die am Tag des Fluges im Duty-Free-Bereich der Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft, z. B. auf einem Condor-Flug, erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Plastiktüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag existiert.

 

Die Fluggäste werden gebeten, diese Vorschriften bereits bei der Reiseplanung zu berücksichtigen und das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren.

 

Fragen und Antworten finden Sie in den FAQ von Condor.

Flyer Neue Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck

Stand: 24.10.2006

 

Aktuelle Sicherheitsmaßnahmen für Flüge von/nach USA und Kanada

Für alle Flüge von/nach oder über USA und Kanada gelten für die Mitnahme von Handgepäck an Bord aktuell zusätzliche Bestimmungen.

 

Condor bedauert die Unannehmlichkeiten, die den Fluggästen durch diese Auflagen der Behörden entstehen können und rät den Fluggästen, die Mitnahme von Handgepäck auf das unbedingt notwendige Maß einzuschränken und rechtzeitig am Flughafen einzutreffen. Da sich diese Sonderregelungen kurzfristig ändern können, informieren Sie sich bitte noch einmal unmittelbar vor Ihrem Abflug über die aktuellen Bestimmungen.

 

Derzeit gilt Folgendes:

Auf Anordnung der Behörden können Fluggäste Flüssigkeiten, wachs- oder gelartige Stoffe wieder in begrenzter Menge mit an Bord nehmen. Behältnisse wie Flaschen oder Dosen bis zu einer Größe von jeweils 90 ml sind gestattet. Diese Behältnisse müssen in einem transparenten Plastikbeutel verstaut werden, der ein Volumen von maximal 1 l aufweist. Pro Passagier darf nur ein solcher Beutel mit an Bord genommen werden, der gegebenenfalls bei der Sicherheitskontrolle versiegelt wird und erst im Sicherheitsbereich bzw. an Bord wieder geöffnet werden darf.

 

Alle Flüssigkeiten wie Getränke oder Kosmetikartikel, die nach der Sicherheitskontrolle (Duty-Free-Shop) gekauft werden, dürfen mit an Bord genommen werden.

 

Verschreibungspflichtige Medikamente (das Mitführen einer Rezeptkopie ist empfehlenswert) sowie Babynahrung (auch in größeren Mengen) dürfen mitgeführt werden, sofern sie für den Flug notwendig sind. Weiters sind elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Digitalkameras, MP3-Spieler und Laptops zulässig.

 

Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung.

Stand: 12.10.2006

 

Aktuelle Sicherheitsmaßnahmen für Flüge ab Mombasa

Ab sofort ist es vor dem Hintergrund der vereitelten Terroranschläge in Großbritannien im August 2006 verboten, bei Flügen ab Mombasa Flüssigkeiten im Handgepäck mitzuführen. Hierunter fallen u. a. auch Gels und Pasten. Die Kontrollen vor Ort sind sehr sorgfältig. Hiervon ausgenommen sind Artikel, die im Duty-Free-Shop des Airports gekauft wurden und für die eine Quittung vorhanden ist. Der Beautycase sollte am besten gleich zusammen mit dem übrigen Gepäck am Check-in aufgegeben werden.

 

Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung.

 

Einreisekarten Kuba / Ausreisesteuer

In den Condor-Flugpreisen nach Kuba sind die Kosten für die Einreisekarte nicht enthalten. Die Gebühr in Höhe von 25 € wird bei Buchung zusätzlich erhoben. Die Karten werden automatisch von Condor zugesendet.

 

Bitte beachten Sie, dass vor Ort eine Ausreisesteuer gezahlt werden muss.

 

Einreise in die USA und Kanada

Änderung der Einreisebestimmungen!

Es ist nicht mehr möglich, mit dem grünen Reisepass bzw. einem Kinderausweis in die USA einzureisen. Alle Reisende müssen einen eignen maschinenlesbaren Reisepass mitführen. Für deutsche Staatsangehörige ist entweder der bordeauxfarbene Euro-Pass oder ein maschinenlesbarer Kinderausweis zulässig. Seit dem 1. Mai 2006 sind die von Deutschland ausgestellten vorläufigen Reisepässe sowie hellgrüne Kinderausweise und Einträge im Reisepass der Eltern für Reisen in die Vereinigten Staaten im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program – VWP) nicht mehr gültig.

 

Von den ankommenden Gästen werden bei Einreise in die USA biometrische Daten (digitaler Fingerabdruck und Foto) erhoben. Reisepässe müssen seit 26.10.2005 Digitalfotos enthalten.

 

Ausnahmen:

Es wurde vor dem 26.10.2005 ein gültiger Reisepass mit einer maschinenlesbaren Zone ausgestellt oder man ist im Besitz eines „e-Reisepasses“ mit einem integrierten Computerchip, der biografische Informationen von der Personaldatenseite, ein Digitalfoto und sonstige biografische Informationen speichern kann.

 

Ab 26.10.2006 benötigt man einen e-Reisepass mit einem integrierten Computerchip, der in der Lage ist, biografische Informationen von der Personaldatenseite, ein Digitalfoto und sonstige biografische Informationen zu speichern.

 

Ausnahmen:

Es wurde vor dem 26.10.2005 ein gültiger Reisepass mit einer maschinenlesbaren Zone ausgestellt oder

es wurde zwischen dem 26.10.2005 und dem 25.10.2006 ein gültiger Reisepass mit einem Digitalfoto ausgestellt.

 

Bitte beachten Sie, dass für Transitgäste die gleichen (strengen) US-Einreisebestimmungen gelten wie für USA-Gäste: z. B. bei Rückflügen ab Whitehorse mit Zwischenstopp in Anchorage und Fairbanks.

 

Diese Regelung gilt auch für alle Gäste die eine Kanada- / USA-Kombination gebucht haben und deren Rückflug in den USA beginnt.

 

Auch Kinder (2 bis 12 Jahre) und Babys (bis 2 Jahre) benötigen in den genannten Fällen einen maschinenlesbaren Ausweis.

Stand: 16.01.07

 

Angabe der Urlaubsadresse für USA-Reisende am Check-in

Ab 24.11.2005  werden von Nicht-US-Bürgern, die in die USA fliegen, bereits am Check-in folgende Informationen zu Ihrem Urlaubsort abgefragt:

Strasse und Hausnummer

Wohnort

Bundesland

ZIP-Code (Postleitzahl)

 

Um die Wartezeiten für die Passagiere nicht unnötig zu verlängern, werden die Gäste gebeten, diese Daten am Check-in bereitzuhalten und verstärkt darauf zu achten, für Flüge in der Touristenklasse 3 Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein – für Flüge in der Komfortklasse ab Frankfurt 2 Stunden und mit Abflug in München 90 Minuten. Hierzu können Sie nachfolgendes Formular ausdrucken. Das Ausfüllen kann in aller Ruhe zu Hause oder mit Hilfe Ihres Reisebüros erfolgen. Der ausgefüllte Vordruck muss dann beim Check-in vorgezeigt werden. Hinweis: Kunden, die ein Wohnmobil gebucht haben, geben einfach entweder das Hotel der 1. Übernachtung oder die Adresse des Vermieters an (auf dem Voucher zu finden).

Stand: 07.03.06

 

Download Formblatt USA-Urlaubsadresse (PDF ca. 97 KB)

 

Weitere Information: Auch die kanadischen Behörden erwarten von Fluggesellschaften die Weitergabe von personenbezogenen Daten.

 

Bitte berücksichtigen Sie, dass diese Bestimmungen auch für USA-Transitgäste gelten.

 

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